Zum Inhalt springen
Brocks Nutzfahrzeuge GmbHad truck drive – Die Marken-Werkstatt
Termin anfragen

Fahrtenschreiber- & Tachoprüfung § 57b StVZO

Der Fahrtenschreiber zeichnet Lenk- und Ruhezeiten sowie die gefahrenen Wege auf. Damit diese Daten bei einer Kontrolle standhalten, muss das Gerät regulär alle zwei Jahre nach § 57b StVZO geprüft werden.

Eine Prüfung wird auch außer der Reihe fällig, etwa nach Einbau oder Reparatur des Kontrollgeräts, nach Änderungen an Reifenumfang oder Wegdrehzahl oder wenn die UTC-Zeit zu stark abweicht.

Brocks Nutzfahrzeuge

Prüfung nach § 57b StVZO

Wir prüfen Einbau, Zustand, Messgenauigkeit und Funktion des Fahrtenschreibers nach den gesetzlichen Vorgaben und kalibrieren das Gerät neu, wenn sich am Fahrzeug etwas geändert hat.

Die vorgeschriebene Prüfbescheinigung bekommen Sie direkt im Anschluss mit. Und wenn Sie nicht sicher sind, ob eine Änderung an Ihrem Fahrzeug eine neue Prüfung nötig macht: Rufen Sie an, das klären wir kurz am Telefon.